Rechtliches und Finanzierung

Die Rechtsform

Unser gemeinsames Wohnprojekt soll natürlich auf einem stabilen Fundament stehen.

Nach intensiver Recherche über die möglichen Rechtsformen haben wir den Kontakt über die Stiftung Trias mit Herrn Andrè Schindler in Augsburg aufgenommen und ihm unser Konzept vorgestellt.
Durch Beratungsgespräche mit ihm und seiner großen Erfahrung bei der Betreuung weiterer Wohnprojekte, hat sich für uns die Rechtsform der WOHN KG als GmbH & Co. KG als Ideallösung ergeben, da diese den größten und fairsten Gestaltungsrahmen ermöglicht.

Im Juli 2021 haben wir hierzu mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Dr. Jörg Maurer aus Karlsruhe das erste Vorgespräch geführt.
Im Anschluss wurde die GeWiN Projektentwicklungs-GbR gegründet, um weitere Vorgehensweisen vorantreiben zu können.

Der Vorvertrag für die GmbH & Co. KG wurde am 08.10.21 mit Rechtsanwalt Dr. Dr. Jörg Maurer bei einem langen Beratungsgespräch in seiner Kanzlei ausgearbeitet.
Inzwischen liegt der Vorvertrag zur GmbH & Co. KG vor.

Was kennzeichnet eine Kommanditgesellschaft:

  • Die Wohn-KG ist Bauherrin und spätere Eigentümerin der Immobilie.
  • Wir sind Gesellschafter der Wohn-KG mit Wohnrecht für unsere private Wohnung.
  • Der Gesellschaftsanteil eines Kommanditisten entspricht dem Gegenwert der später genutzten Wohnung.
  • Alle Gesellschafter haben die gleichen Mitbestimmungsrechte.
  • Bei Auszug oder im Erbfall soll der KG-Anteil (= der aktuelle Wert der genutzten Wohnung) ausgezahlt werden, allerdings erst nachdem ein/e Nachfolger/in gefunden wurde. Spätestens aber nach einer für beide Seiten tragbaren Wartezeit.
  • Bei Auszug oder im Erbfall kann die Gruppe (mit)bestimmen, wer nachfolgt.
  • Die KG kann die Wohnanlage nach der Vorschrift des WEG-Gesetzes teilen.
  • Höhere Sicherheit für den Einzelnen durch Hilfsfonds, bestehend aus Instandhaltungs- und Ausfallsrücklagen.
  • Die Gesellschafter der KG wollen in Eigenverantwortung zusammenleben, sich insbesondere aktiv, selbstbestimmt und selbstorganisiert an der Gemeinschaft beteiligen.
  • Der Gesellschaftszweck ist deshalb nicht die Gewinnerzielung.

Finanzierung

Um unser Vorhaben verwirklichen zu können, wollen wir unser Projekt sowohl mit eigenen Mitteln (Eigenkapital) als auch mit Fremdmitteln (Bankkredit) finanzieren.

Einen wichtigen Aspekt sehen wir darin, Kapital in solidarischer Form in unser Projekt einzubringen. Dafür schaffen wir die Rahmenbedingungen für ein Miteinander.
Selbstverständlich ist für uns, dass wir mit unserem gemeinsamen Vermögen ressourcenschonend und wertwahrend umgehen.

Die ersten Bankgespräche haben bereits stattgefunden.
Die Rahmenbedingungen zur Finanzierung unseres Projektes stellen sich wie folgt dar:

Dabei kalkulieren wir ca 4.000 Euro pro qm Wohnfläche ( reine Baukosten) nach aktuellem Planstand und den aktuellen Baupreisen.
Mögliche Förderungen und Zuschüsse, sowie KFW-Förderung können die Kosten pro qm noch reduzieren.

Zur Kreditfinanzierung über die Bank werden ca. 25 - 30 % vom Gesamtwert des Projektes als Einlage in Form von Eigenkapital-Anteil erforderlich.
Es muß berücksichtigt werden, dass durch die weitestgehende Autarkie, Strom, Wasser und Wärme die herkömmlich gewohnten Nebenkosten kaum anfallen und somit weiterer Spielraum für die Kreditrate bleibt.

Das Grundstück wird uns im Rahmen eines Erbbaurechts überlassen und muss somit nicht bezahlt werden. Für die Nutzung des Grundstücks muss eine Miete in Form von Erbpacht bezahlt werden.
Der Erbbauvertrag ist in Ausarbeitung mit dem Erbpachtgeber.

Das bedeutet:

Im Ergebnis finanziert und nutzt jeder Kommanditist (Mitglied) seine Wohnung selbst.

  • Die Rückzahlung des Kredites ist abhängig von der Größe der Wohnung, sowie von der Höhe des eingebrachten Kapitals.
  • Kann ein Mitglied seinen vollständigen Anteil der Kosten für seine Wohnung und den Gemeinschaftsanlagen vollständig finanzieren, so muss dieses Mitglied keinen Anteil an der Kreditrückzahlung mehr leisten.
  • Auch wenn das Darlehen über die GeWin GmbH & Co. KG beschafft wird und das einzelne Mitglied kein direktes Kreditverhältnis mit der Bank eingeht, muss eine Kreditwürdigkeitsprüfung durch die finanzierende Bank durchgeführt werden.